Bachelorstudiengang Soziologie (PO 2020)
Hinweise für Studierende im Bachelorstudiengang Soziologie, die das Nebenfachmodul Sozialpsychologie gewählt haben oder wählen wollen
Das Fach Sozialpsychologie ist als Wahlpflichtmodul (BA Soz SP, 9 LP) in der Prüfungsordnung 2020 (vom 31.07.2020) zu studieren.
Folgende Leistungen sind zu erbringen (lt. Modulhandbuch 2020):
- Besuch der Vorlesung „Grundlagen der Sozialpsychologie“ (jeweils im Sommersemester)
- Besuch der Vorlesung „Persönlichkeitspsychologie“ (jeweils im Wintersemester)
- Teilnahme an empirisch-psychologischen Untersuchungen im Umfang von 30 Stunden (VP-Stunden)
Modulabschlussprüfung
Nach jedem Semester wird ein Klausurtermin für das Nebenfachmodul angeboten. Dieser wird zu Beginn der jeweiligen Vorlesung bekannt gegeben. Die Klausur (90 Minuten) deckt die Inhalte der Vorlesungen „Grundlagen der Sozialpsychologie“ und „Persönlichkeitspsychologie“ ab.
Änderung ab April 2022: Ab sofort müssen Sie die VP-Stunden nicht vor der Anmeldung zur Modulabschlussprüfung einreichen.
Bitte beachten Sie aber:
- Sie können sich nicht automatisch wie gewohnt via StudiLöwe für die Modulabschlussprüfung anmelden. Eine Anmeldung muss manuell (via Formular) über das ZPA (Fr. Lückel) laufen.
- Sie müssen bis zum Ende Ihres Studiums die geforderten 30 VP-Stunden erbringen.
Hinweise zum Erhalt des Leistungsnachweis (nach Erfüllung der 30 VP)
Sobald Sie die geforderten 30 Stunden erfüllt haben, reichen Sie die entsprechenden Laufzettel bzw. sofern die Teilnahme über Sona erfolgt und nachgewiesen ist, eine entsprechende Übersicht aus Ihrem Sona-Account (eine Anleitung, wie Sie den Auszug erstellen, finden Sie hier), bitte im Sekretariat des Lehrstuhls Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie ein (per Mail an Carla Weyh: sozialpsychologie@uni-wuppertal.de). Der entsprechende unbenotete Leistungsnachweis wird nach Prüfung Ihrer Unterlagen erstellt und an das ZPA zur Eintragung weitergeleitet.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zu den VP-Stunden
FAQ 1. Wie wird die Anzahl der VP-Stunden bestimmt?
- Die Anzahl der bescheinigten Stunden muss den tatsächlich geleisteten Stunden in der Funktion als Teilnehmer/in einer Untersuchung entsprechen. Ausnahme: Untersuchungen unter 15 Minuten werden mit 15 Minuten bescheinigt.
- Die tatsächlich geleisteten Stunden umfassen nicht An- und Abfahrt zur Untersuchung und sind auch keine "Währung", die zur Kompensation von Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Untersuchung o.ä. eingesetzt werden kann.
Die bescheinigten Stunden werden im 15-Minuten-Takt vergeben. Reale Untersuchungszeiten werden entsprechend gerundet. 40 Minuten Testzeit werden z.B. mit 45 Minuten bescheinigt.
FAQ 2. Wer vergibt VP-Stunden?
- Die Stunden können nur durch Lehrende vergeben werden, die aktuell Lehrveranstaltungen im Institut für Psychologie (nicht nur am Lehrstuhl für Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie!) an der Bergischen Universität Wuppertal leiten und/oder in laufenden Forschungsprojekten der Arbeitseinheiten tätig sind.
- Die Bescheinigungen können nicht durch Studierende und/oder an externen Forschungseinrichtungen Tätige ausgestellt werden.
FAQ 3. Wie kann ich mich über Untersuchungen informieren, für deren Teilnahme VP-Stunden vergeben werden?
Die Untersuchungen werden bekanntgegeben:
- über das Studienportal | Sona Systems@BUW. Dies sollte Ihre primäre Anlaufstelle sein für Studien.
- per Aushang
- über das Studienportal (www.studienportal.uni-wuppertal.de)
- einschlägige durch die Fachschaft betreute Internetseiten (z.B. Facebookseite VP-Basar Uni Wuppertal, https://www.facebook.com/groups/670712193079288/)
FAQ 4. Wer bescheinigt VP-Stunden? (Änderung ab April 2022)
- Bitte melden Sie sich im Studienportal | Sona Systems@BUW an und legen Sie sich einen kostenlosen Account. Über das Studienportal | Sona Systems@BUW können Sie an Studien teilnehmen.
- Sobald die 30 Stunden voll sind wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie (Frau Carla Weyh), damit Sie dort den benötigten (unbenoteten) Leistungsnachweis erhalten können, den Sie bitte beim ZPA einreichen.
zuletzt bearbeitet am: 09.04.2025